Überall in Deutschland gewinnt die Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge an Fahrt. Nachdem im Landkreis Greiz (Thüringen) die Bezahlkarte für Flüchtlinge erstmals zum Einsatz kam, sind bereits die ersten Flüchtlinge wieder abgereist.
Die Einführung dieses schlichten Prepaid-Plastikkartensystems wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November zwischen Bundesregierung und Bundesländern beschlossen. Dabei wurde betont, dass “bundeseinheitliche Mindeststandards” angestrebt werden sollen. Einige Landkreise, wie Greiz und der Ortenaukreis (Baden-Württemberg), sind vorgeprescht, da vor Ort der Handlungsbedarf groß ist. Doch noch können Inhaber der Karte Bargeld abheben.
Gerd Landsberg, bis Ende 2023 Chef des Städte- und Gemeindebunds, erläutert, dass Landkreise vorangehen, da eine flächendeckende Einführung ohne europaweite Ausschreibung nicht möglich ist. Zwölf Bundesländer haben bereits zugesagt, die Ausschreibung der Karte soll am 31. Januar beginnen.
Die Mindeststandards sehen vor, dass Flüchtlinge die Karte nur im Inland nutzen können und sie nicht diskriminierend aussehen darf. Eine Sperrung bei Missbrauch soll jederzeit möglich sein, und es ist auch eine Online-Abfrage des Kartenstands geplant.
Einige Bundesländer wie Bayern gehen bereits voran und wollen nicht auf die anderen warten. Bayern plant den landesweiten Start im zweiten Quartal 2024, die Karte soll nur in Bayern gelten. Online-Käufe sind ausgeschlossen, und Bargeldabhebungen werden auf das “rechtlich gebotene Minimum” beschränkt.
Nordrhein-Westfalen befindet sich in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, um Details zu erarbeiten. Auch Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, und Brandenburg haben Pläne zur Einführung der Bezahlkarte. In Niedersachsen wurde dieses System bereits im Dezember eingeführt, wobei hier auch Bargeldabhebungen möglich sind. Der Flickenteppich an unterschiedlichen Umsetzungen könnte jedoch die Herausforderungen weiter komplex gestalten.